Gebrauchte Software
Software nutzt sich nicht ab. Käufer gebrauchter Software erhalten genau das gleiche Produkt wie Erstkäufer - nur zu deutlich günstigeren Konditionen. Warum sollten Sie viel Geld für etwas ausgeben, das Sie bei Proxacom viel günstiger bekommen können?
Proxacom bietet Ihnen Softwarelizenzen von Microsoft und weiteren Herstellern bis zu 50 % unter dem Neupreis an.
Mit Proxacom sparen Sie nicht nur Geld, sondern können auch Geld verdienen: Verkaufen Sie uns Ihre "nicht genutzten" Softwarelizenzen - und wandeln Sie überschüssige Lizenzen in Geld um.
Wir bieten Ihnen Auditsicherheit, die durch die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gewährleistet wird.
Vorteile beim Kauf von sicherer Gebrauchtsoftware
- Sie sparen beim Erwerb von gebrauchten Software-Lizenzen je nach Version und Anwendung bis zu 50%.
- Sie erhalten genau das gleiche Produkt wie Ersterwerber, denn Software kennt keinen Verschleiß.
- Neue Softwarevarianten werden regelmäßig auf dem Software-Markt angeboten. Ausgereifte Software arbeitet mit aktuellen Servicepacks häufig zuverlässiger als die Neuversionen.
Lieferung mit Herkunftsnachweis von Proxacom:
- Herstellerkonforme Lizenzen
- Übertragungsformular – für die Lieferung der Lizenzen an ihre Kunden.
- Kopien der relevanten Microsoft-Lizenzverträge.
- Microsoft Product-Use-Rights (PUR)
- Lösch- und Eigentumsbestätigung des abgebenden Unternehmens.
- Lieferschein und Rechnung
- Installationsmedium
Wir haben uns auf den Bereich der rechtssicheren Übertragung von Gebrauchtsoftware spezialisiert. Unser Software-Ankauf als auch Software-Verkauf entspricht uneingeschränkt allen relevanten rechtlichen Bedingungen.
Insgesamt verfügen wir über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich Softwarelizensierung. Diese Expertise bringen wir stets in die Projekte mit unseren Kunden ein.
Unser Portfolio beinhaltet Lizenzen für folgende Produkte
Microsoft Windows Server
In den Versionen 2008 R2, 2012, 2012 R2, 2016, 2016 R2 und 2019 als Standard und Datacenter Edition.
Microsoft Office
Office Standard und Professional Plus in den Versionen 2007, 2010, 2013, 2016, 2019 sowie Office 365.
Microsoft Exchange Server
Microsoft Exchange Server 2013, 2016 und 2019 jeweils in den Editionen Standard & Enterprise.
Microsoft Visio und Project
Microsoft Visio und Project in den Versionen 2010, 2013, 2016 und 2019 jeweils Standard und Professional.
Microsoft Windows
Microsoft Windows 10 in den Versionen Professional und Enterprise.
Microsoft SQL Server
Microsoft SQL Server in den Versionen 2008 R2, 2012 & 2014, 2016, 2017, 2019, jeweils Standard und Core.
Rechtslage
Rechtslage/Rechtliches/Rechtsprechung zum Handel mit gebrauchter Software/Rechtssicherheit
Rechtliche Grundlagen für gebrauchte Software
Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist grundsätzlich erlaubt und damit rechtmäßig. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) höchstinstanzlich entschieden.
Die Proxacom ist ausschließlich im Bereich der rechtskonformen Übertragung von Softwarelizenzen im Distributions-Marktsegment tätig. Sowohl im Software-Ankauf als auch Software-Verkauf entsprechen die Übertragungen uneingeschränkt allen relevanten rechtlichen Bedingungen. Die Sicherheit unserer Produkte steht bei uns an erster Stelle.
Rechtliche Anforderungen an den Verkauf gebrauchter Software im Überblick:
Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 3. Juli 2012 (AZ. C-128/11)
Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden, unabhängig davon, wie sie erworben worden war, dies gilt auch für durch Download gekaufte Software, stellt der EuGH unter oben genanntem Aktenzeichen fest. Muss eine durch Download erworbene Software über das Internet aktualisiert werden, steht dieses Recht auch dem Käufer der gebrauchten Software weiterhin zu. Laut EuGH, darf der verkaufende Erstkäufer keine Kopie der Software behalten. Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Softwareurheberrechtsinhabers ist, bezogen auf die verkaufte Kopie (Erschöpfungsgrundsatz). Eine Lizenzvereinbarung ist unwirksam, wenn diese eine spätere Veräußerung untersagt.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Juli 2013
Erwartungsgemäß wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli durch den BGH bestätigt. An der grundsätzlichen Zulässigkeit des Vertriebs von gebrauchten Softwarelizenzen ist damit nicht mehr zu rütteln. Ende 2012 hat auch das OLG Frankfurt als Folge des EuGH-Urteils vom 3. Juli 2012 durch seine Rechtsprechung entschieden, dass beim Gebrauchtsoftwarehandel das Aufspalten von Volumenlizenzen zulässig ist (Az. 11 U 68/11 vom 18. Dezember 2012). Sie können unter dem Aktenzeichen I ZR 129/08 das vollständige Urteil finden.
Gebrauchte Lizenzen dürfen unter bestimmten Umständen auch aufgespalten werden:
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 2014
Der BGH entschied im Dezember 2014, dass es erlaubt ist, Volumenlizenzen aufzuspalten, wenn es sich um eigenständige Nutzungsrechte handelt. Auch hier kann das vollständige Urteil ist unter Aktenzeichen I ZR 8/13 eingesehen werden.